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 Hinweis

Dies ist eine Testinstanz - Sie befinden sich nicht auf kavka.bund.de

Sie sind momentan nicht auf kavka.bund.de eingeloggt, sondern auf gamma.isento.net , einer Instanz der Software, die dem Testen neuer Funktionalitäten dient.
Änderungen an den Daten hier haben keinen Einfluss auf die Produktivumgebung, welche Sie unter kavka.bund.de erreichen können.

KaVKA-42BV - Portal (Kataster der Verdunstungskühlanlagen gemäß 42. BImSchV)


Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://kavka.bund.de/ veröffentlichte Web-Anwendung KaVKA-42.BV (Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV) des HLNUG (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2026 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Web-Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere 1:

WCAG-Kriterium 1.1.1 „Nicht-Text-Inhalt“
Nicht-Text-Inhalte sind nicht in allen Fällen mit geeigneten Textalternativen versehen.

Barriere 2:

WCAG-Kriterium 1.3.1 „Info und Beziehungen“
Auf dieser Website sind Informationen, Strukturen und Beziehungen nicht durchgängig semantisch korrekt ausgezeichnet.

Barriere 3:

WCAG-Kriterium 1.4.4 „Textgröße ändern“
Der Text dieser Web-Anwendung kann derzeit nicht in allen Bereichen ohne Funktions‑ oder Informationsverlust auf bis zu 200 % vergrößert werden.

Barriere 4:

WCAG-Kriterium 2.1.1 „Tastaturnavigation“
Die Bedienung der Website ist teilweise nicht vollständig mit der Tastatur möglich

Barriere 5:

WCAG-Kriterium 2.4.1 „Blöcke umgehen“
Auf dieser Website gibt es keinen ausreichenden Mechanismus, um wiederkehrende Inhaltsblöcke wie Navigation, Kopf‑ oder Fußbereich mit der Tastatur zu überspringen.

Barriere 6:

WCAG-Kriterium 2.4.7 „Fokus sichtbar“
Der Tastaturfokus ist in diesem Online‑Dienst nicht auf allen interaktiven Elementen ausreichend erkennbar.

Unverhältnismäßige Belastung

Kein Anwendungsfall.

Kein Anwendungsfall

Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 BITV HE 2019 fallen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.06.2026 erstellt.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Ansprechperson Barrierefreiheit des Projektes BUBE: bube-pl(at)hlnug.hessen.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT(at)rpgi.hessen.de
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